AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wirksamkeit
Die Empfänger dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden kurz „AGB“ genannt) bestätigen, dass sie
die nachfolgenden Nutzungs- und Betriebsbedingungen der Warum?suchen Werbeagentur, mit den zusätzlichen
Produkten Hochglanzmagazin SCHAUrein!, PromotionCards und DRINK COCKTAILS, Inhaber Thomas Winter,
Ratzersdorfer Hauptstr. 30, 3100 St. Pölten – in Folge nur mehr Agentur genannt – zur Kenntnis genommen haben
und mit diesen einverstanden sind.
Bei allen Nutzungen wird die Zustimmung der Nutzer Änderung der zuletzt in Geltung stehenden AGB
angenommen.

  1. Allgemein und Werbeagentur
  2. Anzeigen- und Beilagenaufträge, PromotionCards-Aufträge
  3. Abonnement Hochglanzmagazin
  4. Print und Onlinedienste, Service-Homepage, Mitgliedschaft
  5. DRINK COCKTAILS

  1. Allgemein und Werbeagentur
  2. Geltung, Vertragsabschluss
    1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden,
    selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    1.2 Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen
    sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur
    schriftlich bestätigt werden.
    1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im
    Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur
    ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
    1.4 Änderungen der AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14
    Tagen widerspricht.
    1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies
    die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
    Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
    1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  3. Social Media Kanäle
    Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „SocialMediaKanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten,
    Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach
    nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur
    nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde
    eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch
    erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen,
    rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der
    Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem
    Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese
    Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die
    Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien
    von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen
    Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen,
    kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
  4. Konzept- und Ideenschutz
    Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur
    dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
    3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde
    und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
    3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive
    Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
    3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem
    Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist
    dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
    3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht
    den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und
    können als zündender Funke aller später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie
    definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der
    Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden
    insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch
    wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
    3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes
    präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages
    wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
    3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er
    bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der
    Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu
    geben.
    3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine
    für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die
    Agentur dabei verdienstlich wurde.
    3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer
    angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem
    Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
  5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
    4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag
    oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll
    („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung
    durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages
    Gestaltungsfreiheit der Agentur.
    4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge,
    Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm
    binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom
    Kunden genehmigt.
    4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich
    machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die
    für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des
    Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner
    unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen
    oder verzögert werden.
    4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten
    Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu
    prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den
    angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach
    Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger
    Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung
    von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche
    Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer
    angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen
    Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur
    Verfügung.
  6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
    5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von
    vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige
    Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
    5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im
    Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die
    erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
    5.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
    Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
    5.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
    Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
  7. Termine
    6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als
    annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur
    schriftlich zu bestätigen.
    6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B.
    Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse,
    ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen
    entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur
    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der
    Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos
    verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen,
    ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  8. Vorzeitige Auflösung
    7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein
    wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  9. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz
    Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  10. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen
    wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder
    Mitwirkungspflichten, verstößt.
  11. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der
    Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
    7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger
    Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer
    angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche
    Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
  12. Honorar
    8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung,
    sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
    Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von Euro 1.000,00, oder solchen, die sich über einen
    längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu
    erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
    8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels
    Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und
    kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
    8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden
    gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
    8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die
    von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die
    höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht
    binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere
    Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte
    Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein
    als genehmigt.
    8.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht
    werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird
    ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei
    Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der
    Agentur zurückzustellen.
  13. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
    9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall
    besondere Zahlungsbedingungenen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung
    sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur
    vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
    9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte
    geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die
    entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind,
    zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit
    zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten
    Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
    9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden
    abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
    9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages
    zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
    9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten
    Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch
    offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
    9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer
    die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
  14. Eigentumsrecht und Urheberrecht
    10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen,
    Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso
    wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur
    jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt
    durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels
    anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich
    nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die
    vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde
    bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit
    widerrufbaren Leihverhältnis.
    10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung
    durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und –
    soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
    10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und
    Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die
    Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene
    Vergütung zu.
    10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder
    gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung
    urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
    10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im
    abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr
    die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine
    Agenturvergütung mehr zu zahlen.
    10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung
    angemessenen Honorars.
  15. Kennzeichnung
    11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und
    allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
    11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt,
    auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum
    Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
  16. Gewährleistung
    12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung
    durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter
    Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die
    Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung
    aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
    12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder
    Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist
    beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen
    ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder
    für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden
    die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber
    die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
    12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere
    wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu
    einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit
    oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von
    Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
    12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der
    Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt,
    Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird
    ausgeschlossen.
  17. Haftung und Produkthaftung
    13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder
    sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig
    ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden
    wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen
    mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte
    zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
    persönliche Haftung ihrer „Leute“.
    13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B.
    Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur
    ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit
    nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder
    Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche
    Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
    13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber
    nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem
    Netto-Auftragswert begrenzt.
  18. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
    Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum,
    Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des
    Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer)
    zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur
    Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum
    Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis)
    automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass
    ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit
    schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen
    werden.
  19. Anzuwendendes Recht
    Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der
    Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner
    Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur
    die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
    15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im
    Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht
    vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
    klagen.
    15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
    angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung
    auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
  20. Anzeigen- und Beilagenaufträge, PromotionCards-Aufträge
  21. Ein „Anzeigenauftrag“ und ein „PromotionCard-Auftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
    Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder die Bestückung eines Faches in
    einem oder mehreren PromotionCard-Ständer mit Werbekarten der Firma zum Zweck der Verbreitung.
  22. Aufträge zur Bestückung der PromotionCards-Ständer werden, sofern kein anderer Termin vereinbart
    wurde, ab der nächst möglichen Tour mitbestückt. Der Vertrag gilt – sofern nichts anderes vereinbart
    wurde – bis alle Minicards verteilt sind, längstens allerdings für 12 Monate, wobei in diesem Fall der
    ganze vereinbarte Betrag zu bezahlen ist und es keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages
    gibt. Nach Ablauf des Vertrages nach einem Jahr werden – auf Wunsch – alle restlichen Infokarten an den
    Auftraggeber übermittelt. Die Agentur verpflichtet sich, dass die Minicards in dem definierten Zielgebiet
    in mindestens 10 oder mehr Ständer vertrieben werden und diese mindestens 1x im Monat aufgefüllt
    werden.
  23. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
    Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
    und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung
    entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  24. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
    bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
    beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn
    der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
  25. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
    Vereinbarung bedarf.
  26. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
    solche vom Verlag mit dem Wort ,,Anzeige“ oder „Werbung“ deutlich kenntlich gemacht.
  27. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und PromotionCard-Aufträge ohne Grund auch nach
    Auftragserteilung abzulehnen, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge.
    Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
    bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der
    Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die
    Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  28. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen
    ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
    fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
    Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  29. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
    Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
    Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
    bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung
    ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt
    auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu
    zahlenden Entgelts. Für Mängel und Schäden an Druckunterlagen sowie für den Verlust haftet der Verlag
    nicht. Farbabweichungen gegenüber dem Original sind aus drucktechnischen Gründen möglich und
    können nicht beanstandet werden. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von
    Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  30. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
    für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Kosten für alle Fehlerkorrekturen, die ihm
    innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden, trägt der
    Auftraggeber.
  31. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
    tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  32. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das beauftragte Inserat aufgrund von Sonderwerbeformen
    (Tip on Card, usw.) ganz oder teilweise verdeckt sein kann und verzichtet auf jeglichen
    Preisminderungsanspruch.
  33. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der
    Anzeige bzw. der Bestückung des ersten PromotionCard-Ständers übersandt. Die Rechnung ist innerhalb
    von 10 Tagen ohne weitere Abzüge (wie Skonto usw.) zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine
    andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
    nach der Preisliste gewährt. Bei Zahlungsverzug von 14 Tagen oder Stundung werden Verzugszinsen von
    10 Prozent berechnet. Der Auftraggeber übernimmt zudem alle Kosten aus dem Mahnverfahren, wie
    Inkassobüro, Kreditschutzverband oder Rechtsanwalt, das heißt neben den gerichtlich bestimmten Kosten
    auch die vorprozessualen Kosten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
    laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
    verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
    berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
    Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von
    dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  34. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in elektronischer Form. Je nach Art und Umfang des
    Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder – auf Wunsch – kostenpflichtig
    vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
    eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der
    Anzeige.
  35. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
    vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
    tragen.
  36. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen kein Anspruch auf
    Preisminderung hergeleitet werden.
  37. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem
    Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor
    Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  38. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
    Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur
    auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen
    aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
    sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
  39. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht
    eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu
    öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der gebührenpflichtigen
    Zusendung vereinbaren.
  40. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
    zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  41. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen, auch bei laufenden Aufträgen, sofort
    in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
  42. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe bei telefonisch aufgegebenen
    Anzeigen, bei telefonisch veranlassten Änderungen und bei unleserlich geschriebenen Aufträgen.
  43. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst
    beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
  44. Es gilt als vereinbart, dass bei Anzeigen- und Beilagenaufträgen eine etwaige Haftung des Verlages der
    Höhe nach auf den nach der jeweils gültigen Preisliste festliegenden Nettopreis des Auftrages beschränkt
    ist, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  45. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
    Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von
    Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein
    sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu
    prüfen, ob durch sie die Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen
    auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch die Erteilung von
    Anzeigen und Beilagenaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer
    Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung beziehen, zu tragen, und
    zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
  46. Bei Stornierung eines Auftrages, Beilagen, Sonderwerbeformen und PromotionCards nach
    Auftragserteilung werden 50% des Auftragswertes und ab Anzeigenschluss 100% des Wertes in Rechnung
    gestellt. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen werden 100% des Auftragswertes in Rechnung
    gestellt.
  47. Für nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführte PromotionCard-Aufträge, Anzeigen- oder Beilagenaufträge
    wird kein Schadenersatz geleistet. Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen erlischt
    jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Weiters wird darauf
    hingewiesen, dass es bei 11 Beilagen in der Zeitung sowie bei der Verteilung im Gebiet zu Streuverlusten
    bis 7% kommen kann. Weitergehende Schadensersatzforderungen oder Ansprüche sind daraus
    ausdrücklich ausgeschlossen.
  48. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störungen in der Druckerei oder auf dem Versandund Zustellweg ruhen die Verpflichtungen des Verlages. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  49. Für die von der Werbeagentur „Warum?suchen“ veranstalteten Gewinnspiele fällig werdende
    Glückspielabgaben haftet die Werbeagentur und wird auch von der Werbeagentur abgeführt. Bei Kunden
    Gewinnspiele oder bei Gewinnspiele, die von einem Kunden mit der Werbbeagentur „Warum?suchen“
    durchgeführt werden, ist der Kunde selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Gewinnspielabgabe
    verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Werbeagentur „Warum?suchen“ diesbezüglich schadund klaglos zu halten.
  50. Sollten der Werbeagentur „Warum?suchen“ Fotos zur Verfügung gestellt werden, so wird automatisch
    vereinbart, dass sämtliche Urheberrechte nach urheberrechtlichen Bestimmungen an diesen Bildern an
    die Werbeagentur „Warum?suchen“ werden. Dasselbe gilt für allgemein übliche, nicht marken oder
    urheberrechtlich geschützte Logos und Grafiken. Der Auftraggeber hat auf einen allfälligen Rechtsschutz
    hinzuweisen.
  51. Sämtliche Preise werden in Euro ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Steuern.
  52. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages und der Werbeagentur (St. Pölten). Auch im Geschäftsverkehr mit
    Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
    Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.
  53. Abonnement Hochglanzmagazin
  54. Vertragsgegenstand / Abopreis / Zahlungsverzug:
    1.1. Der Abovertrag kommt auf Grund eines vom Verlag angenommenen Angebotes des Kunden, das Magazin
    SCHAUrein! (im Folgenden kurz: Magazin) des Verlages zum jeweils zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen
    Abopreis zu beziehen, zustande.
    1.2. Der Verlag schuldet dem Kunden für die Dauer des Abovertrages die Zustellung der vom Abovertrag
    umfassten Druckwerke innerhalb von Österreich. Der Verlag schuldet hingegen keine Zustellung der vom
    Abovertrag umfassten Druckwerke außerhalb von Österreich
    1.3. Bestellformulare und sonstige Aussendungen vom Verlag sind als Aufforderung zur Angebotslegung
    anzusehen. Die Annahme des Kundenangebotes durch den Verlag kann entweder durch eine schriftliche
    Annahmeerklärung oder durch faktischen Beginn der Zustellung des Magazins an den Kunden erfolgen. Wird das
    Angebot des Kunden auf elektronischem Weg (z.B. Internet) erteilt, so wird der Verlag den Zugang des
    Kundenangebotes unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine
    verbindliche Annahme des Angebotes durch den Verlag dar, kann aber mit der Annahmeerklärung durch den
    Verlag verbunden werden.
    1.4. Dem Verlag steht es frei, Abo-Angebote des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    1.5. Die Inanspruchnahme von Abo-Aktionen (vergünstigte Abos in Relation zum Normalpreis-Abo bzw. Abos
    verbunden mit Sachleistungen) ist nur möglich, wenn der Kunde und in seinem Haushalt lebende Personen in den
    letzten sechs Monaten vor der Angebotslegung kein Abo des Magazins bezogen haben.
    1.6. Das Aboentgelt ist generell im Voraus fällig. Alle Entgelte verstehen sich inkl. MwSt.
    1.7. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A. zuzüglich Mahnspesen (2. Mahnung €
    5,-; 3. Mahnung € 17,-) zu bezahlen. Der Verlag ist überdies berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden nach
    Maßgabe von § 918 ABGB unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
    1.8. Auf den Abopreis laut Preisliste für einen bestimmten Zeitraum gewährte Rabatte entfallen nach Ablauf der
    Zeit, für die sie vereinbart wurden. Der Abopreis kann jederzeit vom Verlag angepasst werden. Das Aboentgeld
    darf maximal um 10% innerhalb von 6 Monaten angehoben werden, eine Zustimmung dafür ist nicht notwendig
    und es besteht auch kein Recht auf Rücktritt vom Abo. Bei einer Erhöhung über 10% muss eine schriftliche
    Zustimmung eingeholt werden.
    1.9. Fremdbeilagen können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht entfernt werden, worauf klarstellend
    hingewiesen wird.
  55. Laufzeit des Abovertrages / Mindestbezugsdauer:
    2.1. Der Abovertrag wird auf die Dauer von einem Jahr und für sechs Ausgaben abgeschlossen. Sollte sich die
    Anzahl der Ausgaben im Laufe des Jahres erhöhen, so wird das Entgeld aliquot zum Abopreis angehoben und
    nachverrechnet. Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 3momatigen Kündigungsfrist
    vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Danach verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr. Sollte
    die Anzahl der Ausgaben im nächsten Jahr erhöht werden, so erhöht sich automatisch der Abopreis um die Anzahl
    der Ausgaben.
    2.2. Der Vertrag beginnt mit der ersten Lieferung durch den Verlag; im Falle von Lieferunterbrechungen
    verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend um die Dauer der Lieferunterbrechung. Für die Dauer einer
    Lieferunterbrechung wird das auf die vertragswidrig nicht gelieferten Ausgaben des Magazins entfallende
    Aboentgelt gutgeschrieben und auf die Verlängerung des Abos gebucht.
  56. Änderung des Vertrages / Entgeltanpassung / Kommunikation:
    3.1. Der Verlag ist ab zwei Monaten nach Vertragsabschluss berechtigt, die vereinbarten Entgelte und sonstigen
    Bedingungen des Abovertrages wie folgt zu ändern: Der Kunde wird vor Inkrafttreten einer Änderung, die für den
    Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist, über den Inhalt der Änderung informiert. Die Zustimmung zur
    Änderung durch den Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Information
    über die Änderung dieser schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Der Widerspruch ist an den Verlag zu richten.
    Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens bei der Benachrichtigung über die Änderung gesondert
    hingewiesen.
    3.2. Hat der Kunde seine E-Mail-Adresse bekanntgegeben, kann die Verständigung über die beabsichtigte
    Vertragsänderung auch per E-Mail an den bekanntgegebenen E-Mail-Account erfolgen. Bei Abbuchungsaufträgen
    kann die Verständigung auch über die Abbuchungsinformation auf dem Bankbeleg des Kunden erfolgen.
  57. Rücktrittsrecht / Kündigungsbestimmungen:
    4.1. Der Kunde als Verbraucher iSd KSchG kann bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen binnen 7 Werktagen
    (ohne Samstag u. Sonntag) ab der ersten Lieferung und bei Haustürgeschäften bis zum Zustandekommen des
    Vertrages oder danach binnen einer Woche vom Abo-Vertrag zurücktreten. Es genügt, wenn die
    Rücktrittserklärung innerhalb der Frist an den Verlag abgesendet wird. Bei Haustürgeschäften bedarf die
    Rücktrittserklärung der Schriftform.
    4.2. Mit der fristgemäßen Ausübung des Rücktrittsrechts wird der geschlossene Vertrag aufgelöst. Der Verlag hat
    im Fall des Rücktritts an den Kunden die vom Kunden (Verbraucher) geleisteten Zahlungen zu erstatten und
    dessen auf die Ware geleisteten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, dies Zug um Zug gegen
    Rückstellung der vom Verlag übergebenen/übersandten Waren sowie Zahlung eines angemessenen
    Benützungsentgelts, einschließlich einer Entschädigung für die mit der Benützung verbundene Minderung des
    gemeinen Wertes der Ware durch den Kunden (Verbraucher), wenn der Kunde über die Prüfung des
    Kaufgegenstandes hinaus davon Gebrauch gemacht hat. Ist die Rückstellung der vom Verlag bereits
    übergebenen/übersandten Waren unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde (Verbraucher) an dem Verlag
    deren Wert zu vergüten, soweit diese Leistungen dem Kunden zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
  58. Prämie / Gewinnspiele:
    5.1. Im Falle eines Aktionsangebotes mit Prämie erhält der Kunde seine Prämie – wenn nichts anderes vereinbart
    ist – spätestens 4 Wochen nach Eingang des ersten Aboentgelts zugesandt oder im Falle einer Bar-Prämie auf das
    von ihm angegebene Konto einer im EU-Raum ansässigen Bank überwiesen.
    5.2. Bei der Aktion „Abonnenten werben Abonnenten“ erhält der neue Abonnent und/oder der bestehende
    Abonnent die Prämie spätestens 4 Wochen nach Eingang der erforderlichen Anzahl von neuen Abonnenten
    zugesandt oder im Falle einer Bar-Prämie auf das angegebene Konto einer im EU-Raum ansässigen Bank
    überwiesen.
    5.3. Wird der Abo-Vertrag mit Mindestbezugsdauer von Seiten des Kunden vorzeitig beendet und wurde dem
    Kunden angesichts der Mindestbezugsdauer ein Preisvorteil gewährt, wird dem Kunden der Differenzbetrag
    zwischen dem Vorteilspreis und dem handelsüblichen Verkaufspreis der Waren- / Bar-Prämie bzw. des
    Gratisbezuges bei Vertragsabschluss für die Vertragsdauer bis zur Wirksamkeit der Kündigung nach verrechnet.
    5.4. Wird ein Abo-Vertrag mit Mindestbezugsdauer bei der Aktion „Abonnenten werben Abonnenten“ vom neuen
    Abonnenten vorzeitig beendet, wird dem Kunden der Differenzbetrag zwischen dem Vorteilspreis und dem
    handelsüblichen Verkaufspreis der Waren-/Bar-Prämie bzw. des Gratisbezuges bei Vertragsabschluss dem neuen
    Abonnenten und/oder dem bestehenden Abonnenten für die Vertragsdauer bis zur Wirksamkeit der Kündigung
    nachverrechnet.
    5.5. Die Barablöse von Prämien und Sachleistungen ist ausgeschlossen.
  59. Einzugsermächtigung für Lastschriften:
    6.1. Bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung ermächtigt der Kunde den Verlag bis auf Widerruf das Aboentgelt
    vom angegebenen Konto im angegebenen Zahlungsrhythmus abzubuchen.
    6.2. Damit ist seine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine
    Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn das Konto des Kunden die erforderliche Deckung
    nicht aufweist. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von
    Gründen die Rückbuchung bei seiner Bank zu veranlassen.
  60. Kontaktaufnahme zu Werbezwecken / Datenschutz:
    7.1. Der Kunde ist bis auf jederzeitigen Widerruf damit einverstanden, vom Verlag über Aboaktionen,
    Abomöglichkeiten, Gewinnspiele und Marketingaktionen das vom Kunden betreffend das abonnierte Magazin
    und andere Magazine des Verlages zu Werbezwecken per Telefon, SMS und E-Mail kontaktiert zu werden.
    7.2. Der Verlag erhebt, speichert auf elektronische Datenträger und verarbeitet folgende Daten im
    Zusammenhang mit dem Abovertrag: (a) Vor- und Nachname / Unternehmensbezeichnung des Kunden, (b)
    Telefon- und Faxnummer(n) des Kunden, (c) E-Mail-Adresse(n) des Kunden, (d) Anschrift(en) und
    Rechnungsadresse(n) des Kunden, (e) Lieferadresse, (f) bei juristischen Personen: Firmenbuchdaten, (g) bei
    Unternehmern: UID-Nr, (h) Kundenkategorie und Zuordnung des Kunden dazu sowie (i) genauer Gegenstand der
    Leistung des Verlages und (j) weitere vom Kunden an den Verlag bekannt gegeben Daten.
    7.3. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die unter Punkt 7.2. angeführten Daten vom Verlag
    zum Zweck der Markt- und Bedarfsforschung verwendet und ausgewertet werden dürfen. Diese Zustimmung ist
    jederzeit schriftlich widerrufbar; der Widerruf betrifft nicht die Datenverwendung in Zusammenhang mit der
    Abwicklung des Abo-Vertrages.
  61. Print und Onlinedienste, Service-Homepage, Mitgliedschaft
    4.1. Allgemeines
    Das Portal www.warumnicht.at und www.warumsuchen.at (in weiterer Folge Portale genannt) gewährt Nutzern
    die Möglichkeit, auf verschiedene Beiträge und Inhalte zuzugreifen. Das Lesen dieser öffentlich zugänglich
    gemachten Einträge, Beiträge ist ohne vorherige Registrierung möglich. Dies gilt auch für das Einsehen in
    Datenbanken und das Nutzen von dabei zur Verfügung gestellten Suchfunktionen, soweit diese in das OnlineAngebot in den Portalen integriert sind. Verschiedene Services und Dienste von den Portalen (auf das Erfordernis
    der Registrierung wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Dienst hingewiesen) sowie das Erstellen und
    Veröffentlichen von Nutzerbeiträgen welcher Art auch immer wie z.B. Texte, Bilder oder Videos sowie die aktive
    Nutzung von Kommentarforen ist nur bei einer vorherigen Registrierung möglich. Die Mitgliedschaft ist völlig
    kostenlos. Nach erfolgreicher Registrierung kann das Neumitglied die eingegangene Mitgliedschaft innerhalb
    einer Probezeit von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) widerrufen. Zur
    Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per E-Mail an
    office@warumsuchen.at. Danach kann jederzeit zum letzten eines Monates unter Einhaltung einer einjährigen
    Kündigungsfrist die Mitgliedschaft gekündigt werden. Die Nutzung von Werbeflächen auf den Portalen, die
    Veröffentlichung/Schaltung privater oder kommerzieller Kleinanzeigen/Wortanzeigen sowie die Erbringung von
    Agenturleistungen werden durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
    4.2 Eröffnung eines Nutzeraccounts
    (1) Für bestimmte Leistungen auf den Portalen muss sich der Nutzer registrieren.
    (2) Die Registrierung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos.
    (3) Der Nutzer versichert, dass die von ihm im Rahmen einer Registrierung gemachten Angaben zu seiner Person,
    insbesondere sein Vor-, Nachname, seine Postanschrift sowie das Geburtsdatum und die E-Mail Adresse
    wahrheitsgemäß und richtig sind, und dass er, etwaige Änderung der Daten unverzüglich anzeigt.
    (4) Einen Nutzeraccount darf nur anlegen, – wer bereits volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat; – wer
    – wenn er nicht volljährig ist – eine rechtswirksame diesbezügliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    vorweisen kann – wer voll geschäftsfähig ist.
    (5) Die AGB können jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, auf den Portalen unter dem Link „AGB“ aufgerufen,
    ausgedruckt sowie heruntergeladen und gespeichert werden.
    (6) Die Agentur ist berechtigt, Nutzeraccounts, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr nicht genutzt wurden,
    zu löschen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer gegen die AGB gröblich verstoßen hat. Der Nutzer wird
    über Löschung per E-Mail an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informiert.
    (7) Die Agentur schließt Verträge über kostenpflichtige Inhalte nur mit Personen über 18 Jahre oder nach
    ausdrücklicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
    4.3 Pflichten des Nutzers
    (1) Der Nutzer wählt bei der Anmeldung einen Mitgliedsnamen, bei dem es sich um den bürgerlichen Namen des
    Nutzers handelt sowie ein Passwort. Der vom Nutzer gewählte Mitgliedsname darf keine Namensrechte und/oder
    gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Mitgliedsname und Passwort sind nicht übertragbar. Der Nutzer ist
    verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Die Agentur wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und den
    Nutzer zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind
    vollständig und korrekt anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, die Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich
    anzuzeigen. Der Nutzer hat eine allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung seines
    Usernamens/Accounts umgehend nach Kenntnisnahme zu melden und in weiterer Folge den Umstand des
    Missbrauches darzulegen und zu bescheinigen.
    (2) Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung nicht gegen geltende Rechtsvorschriften und etwaige
    vertragliche Bestimmungen zu verstoßen. Er verpflichtet sich insbesondere dazu, dass etwaige von ihm
    verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Patent- und Markenrechte) verletzen, dass die
    geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen beachtet werden und dass keine rassistischen, den
    Holocaust leugnenden, grob anstößigen, pornografischen oder sexuellen, jugendgefährdenden, extremistischen,
    Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, den Krieg verherrlichenden, für eine terroristische oder
    extremistische politische Vereinigung werbenden, zu einer Straftat auffordernden, ehrverletzende Äußerung
    enthaltenden, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten oder sonstige strafbaren Inhalte verbreitet
    werden. Der Nutzer verpflichtet sich weiter, zum Schutz der Daten den anerkannten Grundsätzen der
    Datensicherheit Rechnung zu tragen und die Verpflichtungen der Datenschutzbestimmungen zu beachten, ggf.
    ausgehende E-Mails und Abfragen mit größtmöglicher Sorgfalt auf Viren zu überprüfen, gesetzliche, behördliche
    und technische Vorschriften einzuhalten.
    (3) Der Nutzer stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter, die diese gegen die Agentur aufgrund von
    Verletzung ihrer Rechte durch diesen Nutzer geltend machen, frei. Dazu gehören auch die Kosten einer
    angemessenen Rechtsverfolgung
    4.4 Leistungs- und Vertragsänderungen
    (1) Die Agentur behält sich vor, die auf den Portalen angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste
    anzubieten, sofern und soweit dies für den Nutzer zumutbar ist; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die
    Änderung oder Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
    (2) Änderungen der AGB oder der sonstigen Bestimmungen des Vertrages können von der Betreiberin
    vorgenommen werden und sind damit auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
    Vertragsänderungen, die für den Nutzer nicht ausschließlich begünstigend sind, werden durch Veröffentlichung
    auf den Portalen zumindest zwei Monate vor Inkrafttreten kundgemacht. Der Nutzer ist bis zum Zeitpunkt des
    Inkrafttretens der ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen berechtigt, den Vertrag kostenlos zu
    kündigen. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall mit Wirksamwerden der Änderungen.
    (3) Wenn der Nutzer nach Zugang der Information über die ihn nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen
    nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen die Kündigung des Vertrages erklärt,
    gilt dies als Zustimmung des Nutzers zu den angekündigten Änderungen (§ 6 Abs 1 Ziff 2 KSchG). Das Unterlassen
    der Kündigung bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen gilt somit als Zustimmung des
    Nutzers zu den angekündigten Änderungen.
    4.5 Widerrufsrecht und Hinweise für Verbraucher gem. § 5E KSCHG
    (1) Der Nutzer ist berechtigt, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz
    abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der nachfolgend genannten Fristen zurückzutreten. Zur Wahrung
    der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Warum?suchen Agentur, Ratzersdorfer
    Hauptstr. 30, 3100 St. Pölten oder per E-Mail an office@warumsuchen.at.
    (2) Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt.
    (3) Mit der fristgemäßen Ausübung des Rücktrittsrechts wird der geschlossene Vertrag aufgelöst. Bei
    unentgeltlichen Verträgen fallen durch den Rücktritt wechselseitig keine Nutzungsentgelte an.
    4.6 Printveröffentlichung und Einstellen von Inhalten auf der Website
    (1) Der registrierte Nutzer, der (z. B. im Rahmen von Gewinnspielen, Leserbriefen oder sonstigen Leser-Aktionen)
    eigene Inhalte (z. B. Videos, Fotos, Fotoserien, Texte etc.) an die Agentur einsendet, erklärt sich durch die
    Einsendung damit einverstanden, dass die eingesandten Inhalte honorarfrei im Internet und im Printbereich
    vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Der Nutzer erteilt der Agentur zudem alle
    Bearbeitungsrechte (u.a. Freistellen, Farbänderungen und Beschneidung). Der Nutzer erklärt weiterhin, sämtliche
    Urheber- sowie sonstige Rechte an den eingesandten Inhalten zu besitzen und dass auf eingesandten grafischen
    Inhalten (z. B. Videos, Fotos, Fotoserien) abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil
    von abgebildeten Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen sind, mit der Veröffentlichung
    einverstanden sind. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Auf dem
    Postweg eingesandte Beiträge können nicht an den Teilnehmer zurückgeschickt werden.
    (2) Dasselbe gilt für eingesandte Beiträge für den Print- und Onlinebereich für die ein Honorar vorgesehen ist.
    (3) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte mit rechtswidrigen, grob anstößigen, pornografischen oder
    sexuellen, jugendgefährdenden, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, den Krieg
    verherrlichenden, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werbenden, zu einer Straftat
    14 auffordernden, ehrverletzende Äußerung enthaltenden, oder sonstigen strafbaren Inhalten an die Agentur zu
    senden. Ebenso verpflichtet sich der Nutzer keine Inhalte zu versenden, die Werbung oder gewerbliche Inhalte
    enthalten. Für den Inhalt eines vom Nutzer veröffentlichten Inhalts ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.
    Der Nutzer darf die Dienste auf den Portalen nur sachgerecht nach Maßgabe dieses Vertrages und unter
    Beachtung des österreichischen Rechts nutzen.
    (4) Die Agentur behält sich das Recht vor, eingesandte Inhalte nicht zu veröffentlichen. Der Nutzer hat somit
    keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der eingesandten Inhalte.
    (5) Der Nutzer stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer gegen
    seine Pflichten nach diesen Bedingungen verstößt oder – entgegen dieser Erklärung – der Nutzer nicht alle Rechte
    an den eingesandten Inhalten besitzt oder abgebildete Personen nicht mit der Veröffentlichung einverstanden
    sind.
    (6) Die eingesendeten Inhalte werden grundsätzlich nicht geprüft und sind persönliche Äußerungen der Nutzer
    und stellen nicht die Meinung der Agentur dar. Sie distanziert sich deshalb ausdrücklich von den Inhalten, die von
    den Nutzern auf den Portalen eingestellt werden.
    4.7. Kommerzielle Inhalte
    (1) Der Nutzer darf über die Portale keine kommerziellen Inhalte verbreiten, mit denen Produkte oder
    Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken angeboten und/oder beworben werden oder Werbung für politische
    Parteien oder Gruppierungen betrieben wird, es sei denn, dass mit den Nutzer die Verbreitung von kommerziellen
    Inhalten ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurde. Kommerzielle Inhalte sind stets Gegenstand eines
    eigenen sich darauf beziehenden entgeltlichen Vertrages.
    (2) Wurde mit dem Nutzer vereinbart, dass der Nutzer kommerziell Inhalte auf den Portalen einstellen kann, ist
    der Nutzer verpflichtet, die kommerziellen Inhalte, Empfehlungen und Berichte, für deren Veröffentlichung ein
    Entgelt bezahlt wird, deutlich erkennbar als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ zu
    kennzeichnen, es sei denn, dass Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen
    sind.
    (3) Unabhängig von der Kennzeichnungspflicht der Anzeige gemäß § 26 MedienG ist der Nutzer für die Einhaltung
    der für die von ihm eingestellten Werbeankündigungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen
    Vorgaben selbst verantwortlich und darf nur solche kommerziellen Inhalte einstellen, welche diesen gesetzlichen
    oder behördlichen Vorgaben gerecht werden.
    4.8. Haftung
    (1) Die Agentur ist ausschließlich für Inhalte verantwortlich, die sie selbst erstellt, veröffentlicht und verbreitet.
    Die Betreiberin haftet nicht für Inhalte, die auf den Portalen verbreitet werden, noch für Schäden, die daraus
    entstehen, es sei denn, dass solche Schäden von der Agentur selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
    werden. Die vorstehende Regelung gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler,
    Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten,
    Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung des Online-Dienstes entstehen können. Der Agentur ist es nicht
    möglich Inhalte (beispielsweise Leserbriefe, Kommentare) von Verfassern im Voraus zu prüfen.
    (2) Der Verfasser haftet für seinen Inhalt selbst. Der Verfasser garantiert der Agentur die Einhaltung aller
    gesetzlichen Bestimmungen, die Innehabung aller notwendigen Rechte und die Wahrung von vertraglichen
    Verpflichtungen. Eine Haftung der Agentur aus welchem Grund auch immer ist ausgeschlossen.
    (3) Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung der Agentur wieder und diese behält sich vor, bei Kenntnis
    von rechtswidrigen Inhalten, den guten Sitten widersprechende oder sonst dem Ansehen zuwiderlaufende
    Inhalte, diese zu löschen und den Zugriff darauf zu sperren; Ansprüche gegen die Agentur können in diesem Fall
    nicht gestellt werden. Die Warum nicht Agentur behält sich ausdrücklich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu
    machen und Strafanzeige bei relevanten Tatbeständen zu erstatten. Die Verfasser haben die Agentur in jedem Fall
    vollkommen schad- und klaglos zu halten.
    4.9. Datenschutz und Kontaktaufnahme zu Werbezwecken
    (1) Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der gültigen Fassung werden eingehalten. Nutzer der Plattform
    sind ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre angegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse,
    Telefonnummern, Faxnummern) insbesondere bei Teilnahme an Gewinnspielen von der Agentur gespeichert und
    zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung verarbeitet werden. Der Nutzer stimmt daher
    ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, Email, SMS, etc. auch in Form von Massensendungen, Newslettern, und auch zu
    Werbezwecken über Aktionen informiert zu werden. Diese Zustimmungserklärung kann vom Nutzer jederzeit
    widerrufen werden, wobei der Widerruf an die Warum?suchen Agentur, Ratzersdorfer Hauptstr. 30, 3100 St.
    Pölten oder per E-Mail an office@warumsuchen.at zu entrichten ist.
    (2) Die Agentur setzt Software zur Analyse der Benutzung der Web-Site ein. Hierdurch können die Nutzung der
    Web-Site ausgewertet werden. Diese trägt dazu bei, die Qualität der Website für die Nutzer zu verbessern.
    4.10. Entgelte
    (1) Ist für die Inanspruchnahme eines Dienstes/Service ein Entgelt zu bezahlen, wird der Nutzer vor
    Inanspruchnahme darauf hingewiesen. Wird der Dienst/Service in weiterer Folge in Anspruch genommen, gilt das
    gemäß Preisblatt geschuldete Entgelt als vereinbart. Der Nutzer wird vor Konsumation einer entgeltlichen
    Leistung auf die Wirkungen seines Verhaltens hingewiesen.
    (2) Periodische Entgelte sind jeweils im Vorhinein fällig. Die entsprechende Rechnungslegung kann bis zu drei
    Monate im Voraus erfolgen. Leistungsabhängige Entgelte können sofort nach Leistungserbringung verrechnet
    werden.
    4.10. Kündigung und Sperrung
    (1) Der Nutzer kann – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart – seine Mitgliedschaft auf den
    Portalen jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zu kündigen. Die
    Kündigung kann per E-Mail an office@warumsuchen.at vorgenommen werden. Bei der Kündigungserklärung sind
    der Benutzername sowie die auf den Portalen registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.
    (2) Die Betreiberin kann – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart – den Vertrag mit dem Nutzer
    unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Letzten eines Kalendermonats kündigen. Bei unentgeltlich zur
    Verfügung gestellten Leistungen/Diensten kann die Betreiberin diese jederzeit widerrufen, einstellen, ändern
    oder der Zugang dazu sperren.
    (3) Die Betreiberin hat unabhängig davon das Recht, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen, wenn gegen die AGB
    schuldhaft verstoßen wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere die
    folgenden Ereignisse: – Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer, – Verstoß des Nutzers gegen
    seine vertraglichen Pflichten dieser AGB, – Werben des Nutzers für Vereinigungen oder Gemeinschaften oder
    deren Methoden oder Aktivitäten, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden; –
    Schädigung eines oder mehrerer anderer Nutzer durch den Nutzer.
    (4) Mit Wirksamkeit der Kündigung erlöschen zugleich die Mitgliedschaft und das Recht zur Nutzung des Dienstes.
    Mit der wirksamen Kündigung eines Nutzers werden der Account des Nutzers und alle personenbezogenen Daten
    des Nutzers dauerhaft gelöscht. Die Agentur behält es sich vor, diejenigen Inhalte, die der Nutzer vor der
    Kündigung über die Portale öffentlich zugänglich gemacht hat (z.B. durch Veröffentlichung eines Beitrags,
    Kommentars oder einer Gruppe) nach der Deaktivierung des Mitgliedskontos weiterhin abrufbar zu halten, dies
    jedoch ohne Angabe personenbezogener Daten des Urhebers und mit dem Hinweis, dass der Beitrag von einem
    inzwischen gelöschten Nutzer stammt. Dies betrifft nur Inhalte, die der Nutzer nicht selbst vor der Löschung
    seines Benutzerkontos entfernt hat. Hat der Nutzer gegen seine Pflichten verstoßen kann die Agentur die
    folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen: – Löschung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat, –
    Ausspruch einer Abmahnung oder – Sperrung des Zugangs Sobald ein Nutzer von der weiteren Nutzung auf den
    Portalen ausgeschlossen wurde, darf er die Dienste auch mit anderen Nutzerkonten nicht mehr nutzen.
    4.12. Urheberrecht
    (1) Sämtliche auf den Portalen veröffentlichte Inhalte, Informationen, Bilder, Videos und Datenbanken sind
    urheberrechtlich geschützt.
    (2) Die Nutzung ist nur für den privaten persönlichen Gebrauch gestattet. Jede darüber hinausgehende
    Nutzungen, insbesondere die private und gewerbliche Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung
    von Informationen oder Daten, insbesondere von Texten, Textteilen, von Bild- und Filmmaterial, ist grundsätzlich
    untersagt und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. Dies gilt auch für die Aufnahme in
    elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc.
    4.12. Links
    (1) Die Agentur ist nicht verantwortlich für die von Dritten bereitgehaltenen Internet-Dienste, auf die
    www.warumsuchen.at von seinen Seiten verlinkt oder die www.warumsuchen.at vermittelt. Für diese Angebote
    gelten jeweils die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
    (2) Links von und zu der Webseite der Agentur dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Links auf die Webseite
    müssen als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine
    Übernahme in eigene Frames ist unzulässig.
    (3) Sofern User Links zu anderen Webseiten herstellen, übernimmt die Agentur keinerlei Verantwortung, weder
    für den Inhalt (z.B. gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder
    unvollständige Inhalte) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen
    entstehen. Werbeagentur „Warum?suchen“ Fa. Thomas Winter, Ratzersdorfer Hauptstraße 30, 3100 St. Pölten, EMail: office@warumsuchen.at
  62. DRINK COCKTAILS
    Zustandekommen eines Vertrages
    Für alle Geschäftsbeziehungen – also auch für spätere – gelten ausschließlich die genannten folgenden
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „DRINK COCKTAILS“, Fa. Thomas Winter (nachfolgend DRINK
    COCKTAILS bezeichnet)
    Angebot und Preise
    1 Es gilt die jeweils gültige Preisliste bzw. das individuelle, schriftliche Angebot. Angebote sind im Allgemeinen nur
    3 Monate gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneut angefragt werden. Mündliche Vereinbarungen
    werden nicht anerkannt.
    2 Alle Preise sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die
    Rechnung muss binnen 14 Tage ohne Abzüge bezahlt werden, im Verzugsfall werden 10% Zinsen verrechnet.
    Zusätzlich sind bei Zahlungsverzug auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Ebenfalls inkludiert sind die
    Spesen der außergerichtlichen Mahnung durch unseren Rechtsanwalt oder durch ein Inkassobüro.
    3 Lieferungen aller Sach- und Dienstleistungen werden, sofern sie nicht im Angebot inkludiert sind, zuzüglich der
    entsprechenden Transport- Personal und – Anfahrtskosten berechnet.
    Auftragserteilung
    Alle Angebote die von DRINK COCKTAILS gemacht werden, sind unverbindlich. Jeder Auftrag muss vom Kunden
    schriftlich bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich. Der Inhalt und der Umfang des
    Angebots entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma DRINK COCKTAILS. Abweichende oder
    ergänzende Absprachen sowie insbesondere mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen sind nur gültig, wenn
    sie durch DRINK COCKTAILS schriftlich bestätigt werden. Die Firma DRINK COCKTAILS behält sich das Recht vor,
    die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
    Rücktritt / Storno
    Bei Stornierung der Veranstaltung nach Buchung wird eine Stornogebühr in der Höhe von
    € 405,00 verrechnet. Sollte die Veranstaltung erst vor Ort abgesagt werden, wird zusätzlich die gesamte
    Kilometerpauschale verrechnet.
    Rahmenbedingungen Vermietung
    1 Der Aufstellungsort muss einen befestigten Zugang maximal 50 Meter vom Parkplatz haben. Der Untergrund
    muss Beton oder ein adäquates Material sein, ansonsten müssen 4 Personen zur Unterstützung beigestellt
    werden und es werden € 100,00 in Rechnung gestellt.
    2 Eis wird nach Größe der Veranstaltung zur Verfügung gestellt, mind. 15kg, maximal 45kg.
    3 Bei Nichterreichung der Mindestabnahmemenge der Getränke werden dennoch pro gebuchtem Wochenende
    die Kosten laut Mindestabnahmemenge zusätzlich der Fahrtspesen verrechnet.
    4 Gläser bzw. Hartbecher werden, je nach Größe der Veranstaltung, maximal 250 zur Verfügung gestellt. Gläser
    und Hartbecher müssen gereinigt zurückgegeben werden, sonst wird eine Reinigungspauschale von € 0,10 pro
    Glas/Becher verrechnet. Pro kaputtem oder fehlendem Glas (Hartbecher) werden € 3,00 (€ 1,00) verrechnet.
    5 Für etwaige Schäden und Schwund am Equipment (Cocktailmaschine, Messewagen, Bar, Hocker usw.) Gerät
    haftet der Mieter. Die Kosten bei Beschädigung des Inventars werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit
    der Reparatur des Inventars in Rechnung gestellt.
    6 Sollte eine Störung während der Veranstaltung bei der Maschine auftreten, wird nach tatsächlich verbrauchten
    Cocktails abgerechnet. Muss eine Veranstaltung auf Grund einer Störung der Maschine im Vorfeld kurzfristig vom
    Vermieter abgesagt werden, so besteht, wie auch bei einer Störung während der Veranstaltung, kein weiterer
    Anspruch auf Verdienstentgang oder Schadenersatz.
    Bei einigen angebotenen Getränken werden nicht alle Komponenten zur Verfügung gestellt – siehe Anhang
    Getränkeauswahl. Komponenten werden je nach voraussichtlicher Besucheranzahl beigestellt: Maximal 500
    Strohhalme, maximal 5 kg Orangen.
    Vorlagen für Projekte und Entwürfe
    Vorlagen und Entwürfe für Einladungen, Menükarten, Fotos & Textverarbeitungen sind geistiges Eigentum der
    Firma DRINK COCKTAILS. Die Firma DRINK COCKTAILS behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der
    Abgabe von Vorlagen, Entwürfen, (Menükarten, Einladungen, Fotos & Textverarbeitungen ) entstandenen Kosten
    bei nicht zustande gekommenen Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.
    Datenschutz
    Der Kunde stimmt zu, dass die in der Bestellung angeführten Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen
    des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zu Erfüllung von gesetzlichen
    Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
    Reklamationen
    Mängelrügen und sonstige Reklamationen müssen spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Veranstaltungsende
    bei DRINK COCKTAILS schriftlich vorliegen, ansonst verfällt der Anspruch. Mündliche Reklamationen werden nicht
    anerkannt.
    Pflichten der Vertragspartner
    Der Kunde ist für alle erforderlichen Genehmigungen der Veranstaltung verantwortlich. Die
    Verkehrssicherungspflicht sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitschutzes und
    sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, auch für die beigestellten Mitarbeiter/Innen von DRINK
    COCKTAILS, obliegt dem Kunden. Weiters obliegt dem Kunden, eine dementsprechende Versicherung, für etwaige
    eintretende Schadensersatzforderungen von Dritten, abzuschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber
    DRINK COCKTAILS.
    Gerichtstand
    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist für beide Teile St. Pölten. Es gilt das österreichische Recht. Es
    gelten die allg. Geschäftsbedingungen wie auf der Homepage www.drinkcocktails.at veröffentlicht.
    Preisänderungen und Satzfehler vorbehalten. Abweichende Bedingungen des Kunden bzw. mündliche
    Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
    Stand: Juni 2017